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Bürgeranregung: "Notaus für Grohnde!"

Bielefeld, 11. Mai 2017

Bürgeranregung gemäß § 24 GO NRW

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, Sehr geehrte Erste Beigeordnete Anja Ritschel, Sehr geehrte Damen und Herren im Bürgerausschuss,
  zahlreiche umliegende Kommunen forderten in den letzten Wochen in Resolutionen die vorzeitige Stilllegung des AKW Grohnde. Als Katastrophenschutzbehörde im 100-km-Umkreis des AKW und Miteigentümer stehen Sie doppelt in der Verantwortung, die vom AKW ausgehenden Gefahren zu minimieren. Aus Besorgnis über die nur zufällig öffentlich gewordene Teil-Evakuierung des AKW Grohnde und anderer AKW am 10. März 2017, sowie wiederholte Schäden und einem Todesfall bei Wartungsarbeiten, unterzeichneten 215 Bürgerinnen und Bürger auf den „Nachtansichten“ und am 1. Mai 2017 in Bielefeld Forderungen an die Politik: http://bielefeld-steigt-aus.de/notaus Ich rege an, basierend auf den unterzeichneten Forderungen, folgendes im Rat der Stadt zu beschließen:
  1. Der Rat der Stadt Bielefeld, als Vertreter der gefährdeten Menschen in der 100-Kilometer-Zone um das AKW Grohnde, wendet sich an die Aufsichtsbehörden im Bund und in Niedersachsen und fordert die vorzeitige Stilllegung des AKW Grohnde.
  2. Der Rat der Stadt Bielefeld setzt sich öffentlich und in den politischen Gremien gegen die Übertragung von Reststrommengen auf aktive AKW ein.
  3. Der Rat der Stadt Bielefeld unterstützt die Klage von Bürgern gegen den Weiterbetrieb des AKW Grohnde: Das Land NRW ist kürzlich einer Klage gegen den Weiterbetrieb des AKW Tihange beigetreten. Die Stadt Bielefeld tritt der Klage zur Stilllegung des AKW Grohnde bei.

Begründung:

Leitmotiv: Atomkraftwerke werden nicht dadurch ungefährlich, dass man im Bundesatomgesetz ein Stilllegungsdatum definiert hat. Mittlerweile gab es über 253 meldepflichtige Ereignisse im AKW Grohnde, auch durch nicht vorhergesehenen Verschleiß und durch Fehler bei Wartungsarbeiten. In den letzten 3 Jahren haben meldepflichtige und nicht meldepflichtige Ereignisse mehrfach Anlagen des AKW Grohnde schwer beschädigt und ein Menschenleben gefordert. Es fehlt der öffentliche Nachweis, dass das 60 km von Bielefeld gelegene Atomkraftwerk sicher betrieben wird und aktuellen Bedrohungen standhalten kann. Eine aktuelle Stellungnahme der Bundesregierung zur Teil-Evakuierung deutscher Atomkraftwerke am 10. März 2017, wegen der Befürchtung eines möglichen Angriffes mit einem Passagierflugzeug, legt dar, dass es seit 2007 einen „RENEGADE-Rahmenplan KKW“ gibt, der als Verschlusssache eingestuft ist: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/119/1811957.pdf Die Aufsichtsbehörden können und müssen dem AKW Grohnde rechtssicher die Betriebsgenehmigung entziehen. Dies sollte die Stadt Bielefeld solidarisch mit den umliegenden Kommunen Detmold, Gütersloh, Schloss Holte-Stukenbrock, Harsewinkel und weiteren ebenfalls fordern. Da die niedersächsische und die Bundesatomaufsicht die Stilllegung bislang nicht umgesetzt haben, sollte die Stadt sich hilfsweise gegen die Übertragung von Reststrommengen einsetzen und die Klage von Bürgern auf Stilllegung unterstützen: http://www.grohnde-kampagne.de/grohnde-klage Das Land NRW ist am 27. März 2017 einer ähnlichen Klage für Stilllegung des belgischen AKW Tihange beigetreten.